EU wird wie geplant ab dem 5. Juli Zölle auf chinesische Elektroautos einführen
Jul 05, 2024
Am 4. Juli Ortszeit gab die Europäische Kommission bekannt dass es nach einer neunmonatigen Antisubventionsuntersuchung zu chinesischen Elektrofahrzeugen (BEV) beschlossen hat, einen vorübergehenden Antisubventionszoll auf Importe von Elektrofahrzeugen aus China zu erheben. Die vorübergehenden Zölle gelten für bestimmte chinesische Hersteller mit Sätzen von 17,4 % für BYD, 19,9 % für Geely und 37,6 % für SAIC. Für andere chinesische Hersteller, die kooperierten, aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, wird ein gewichteter Durchschnittszoll von 20,8 % erhoben, während nicht kooperative Hersteller von Elektrofahrzeugen mit einem Satz von 37,6 % rechnen müssen.
Die vorläufigen Tarife sollen am 5. Juli 2024 in Kraft treten und bis zu vier Monate gelten. In diesem Zeitraum stimmen die EU-Mitgliedsstaaten darüber ab, ob sie ihn in einen formellen Zolltarif für fünf Jahre umwandeln. Die EU und die chinesische Regierung suchen weiterhin in technischen Gesprächen nach einer Lösung, die den WTO-Regeln entspricht. Im Vergleich zu den am 12. Juni 2024 veröffentlichten Tarifsätzen wurden die temporären Tarife aufgrund von Meinungen relevanter Parteien zur Genauigkeit der Berechnungen leicht gesenkt.
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